Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge

Zugangsvoraussetzungen
für Masterstudiengänge

Zulassungsvoraussetzungen

  • Berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel ein Bachelor) im Umfang von 210 ECTS-Punkten

  • Falls du einen 6-semestrigen Bachelor mit 180 ECTS-Punkten absolviert hast, kannst du durch Vorkurse fehlende ECTS-Punkte erwerben

  • Ebenso ist die Zulassung mit anerkannten oder gleichwertigen in- oder ausländischen Hochschulabschlüssen (z.B. ein Diplom) möglich

Wende dich zur Beratung und Prüfung gern an unsere Studienberatung.

Spezielle Voraussetzungen für ausgewählte Studiengänge

Aktuell bietet die DHGS Deutsche Hochschule für Gesundheit und Sport konsekutive Masterstudiengänge an. Dies bedeutet, dass zusätzliche fachliche Anforderungen an den Abschluss gestellt werden. Nachfolgend erfährst du, welche Bachelor-Studiengänge für die Aufnahme des Master-Studiums nötig sind:

Der Master Sportwissenschaft ist konsekutiv angelegt und baut auf einem einschlägigen Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Punkten auf. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Zulassungsvoraussetzungen nicht vollumfänglich erfüllen, erhalten die Möglichkeit der formalen oder inhaltlichen Nachqualifizierung. Welche Art der Nachqualifizierung in Frage kommt, entscheidet die Prüfungskommission. Bitte melde dich bei Fragen gern bei uns.

Welche Bewerbungsunterlagen wir von dir benötigen, kannst du unter Bewerbungsunterlagen erfahren.

Eine Zulassung zum Masterstudium unter Vorbehalt ist möglich, wenn du das Bachelorzeugnis innerhalb eines Semesters nachreichst.

Zugangsvoraussetzung für den Master Angewandte Psychologie ist ein entsprechender Psychologie Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Punkten bzw. ein entsprechender Diplomabschluss, der in der Regel min. mit der Note 3,0 abgeschlossen wurde.

Absolvent*innen, die ein entsprechendes Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS-Punkten, aber weniger als 210 ECTS-Punkten erfolgreich absolviert haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Kreditpunkte in geeigneten Lehrveranstaltungen bzw. im Rahmen eines Praxissemesters (Absolvent*innen eines Bachelorstudiums ohne Praxissemester) der Deutschen Hochschule für Gesundheit und Sport zu erwerben.

Zulassungsvoraussetzung für den weiterbildenden Master Positive Psychologie & Coaching (Master of Arts) ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss und eine anschließende in der Regel mindestens einjährige, qualifizierte berufspraktische Berufserfahrung in der Arbeit mit Menschen.

Bachelorabsolventen mit min.180 ECTS-Punkten, aber weniger als 210 ECTS-Punkten, erhalten die Möglichkeit die fehlenden Credits über eine Anrechnung der Berufserfahrung (sofern das Bachelorstudium kein Praktikum enthielt) oder über geeignete Lehrveranstaltungen zu erwerben.

Zudem benötigst du Wissen über die Grundlagen der Psychologie, welche du ebenfalls über ein Vormodul erwerben kannst.

Du hast deinen Studienabschluss im Ausland erworben? Hier findest du weiterführende Hinweise zu den Zulassungsbedingungen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studienabschlüssen aus dem Ausland:

1. Hochschulzugangsberechtigung

  • Amtlich beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) von Konsulat, Schule oder Notar in der Originalsprache
  • Amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache (falls Zeugnis nicht in deutscher/englischer Sprache vorliegt)

2. Hochschulabschluss

  • Erfolgreicher Abschluss eines grundständigen Studiums mit 210 ECTS-Punkten und fachlicher Nähe zum gewählten Masterstudium
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulzeugnisses in Originalsprache
  • Amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache (falls Zeugnis nicht in deutscher/englischer Sprache vorliegt)
  • Absolventen mit weniger als 210 ECTS-Punkten oder einem nur fachähnlichem Abschluss müssen ein Vorkursprogramm absolvieren, um die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen zu erfüllen.

3. Sprachkenntnisse

Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Zweite Stufe- oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis nachweisen. Das Zeugnis darf nicht älter als 3 Jahre sein. Beispiele für gleichwertige Nachweise:

  • Das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) der Ebene DSH-2 oder DSH-3,
  • der Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis TDN 16, wobei alle Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 bestanden sein müssen,
  • das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland),
  • Goethe-Zertifikat C1 oder Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom,
  • die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen-und Dolmetscher-Instituts München,
  • die telc-Sprachzertifikate telc Deutsch C1 Hochschule oder telc Deutsch C1 oder telc Deutsch C2,
  • das Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde,
  • die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde (diese Regelung gilt nicht für internationale Gaststudierende mit zeitlich befristetem Studierendenstatus).

Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein ausländischer Bildungsnachweis oder dein Erststudium zur Aufnahme eines unserer konsekutiven Masterstudiengänge berechtigen, kannst du uns deine Zeugnisse gern als pdf-Datei für eine kostenlose Vorprüfung zusenden: info@dhgs-hochschule.de

Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber aus dem Ausland

Du hast deinen Studienabschluss im Ausland erworben? Hier findest du weiterführende Hinweise zu den Zulassungsbedingungen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studienabschlüssen aus dem Ausland:

1. Hochschulzugangsberechtigung

  • Amtlich beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) von Konsulat, Schule oder Notar in der Originalsprache
  • Amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache (falls Zeugnis nicht in deutscher/englischer Sprache vorliegt)

2. Hochschulabschluss

  • Erfolgreicher Abschluss eines grundständigen Studiums mit 210 ECTS-Punkten und fachlicher Nähe zum gewählten Masterstudium
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulzeugnisses in Originalsprache
  • Amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache (falls Zeugnis nicht in deutscher/englischer Sprache vorliegt)
  • Absolventen mit weniger als 210 ECTS-Punkten oder einem nur fachähnlichem Abschluss müssen ein Vorkursprogramm absolvieren, um die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen zu erfüllen.

3. Sprachkenntnisse

Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Zweite Stufe- oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis nachweisen. Das Zeugnis darf nicht älter als 3 Jahre sein. Beispiele für gleichwertige Nachweise:

  • Das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) der Ebene DSH-2 oder DSH-3,
  • der Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis TDN 16, wobei alle Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 bestanden sein müssen,
  • das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland),
  • Goethe-Zertifikat C1 oder Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom,
  • die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen-und Dolmetscher-Instituts München,
  • die telc-Sprachzertifikate telc Deutsch C1 Hochschule oder telc Deutsch C1 oder telc Deutsch C2,
  • das Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde,
  • die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde (diese Regelung gilt nicht für internationale Gaststudierende mit zeitlich befristetem Studierendenstatus).

Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein ausländischer Bildungsnachweis oder dein Erststudium zur Aufnahme eines unserer konsekutiven Masterstudiengänge berechtigen, kannst du uns deine Zeugnisse gern als pdf-Datei für eine kostenlose Vorprüfung zusenden: info@dhgs-hochschule.de

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MICHAEL FLEDDERMANN
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