Finanzierung deiner Weiterbildung

Finanzierung
deiner Weiterbildung

Du hast Interesse an einer Weiterbildung und möchtest wissen, welche Möglichkeiten es gibt, um diese zu finanzieren?

Hier sind einige Finanzierungsmöglichkeiten abgebildet:

1. Bildungsurlaub

Der Bildungsurlaub beinhaltet das gesetzliche Recht auf freie Tage für Weiterbildungen. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwingend mit dem Job zusammenhängen. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter*innen freistellen, um ihnen die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Während dieser Zeit erhalten die Beschäftigten weiterhin ihr Gehalt, während die Kosten für die Weiterbildungen von den Mitarbeiter*innen selbst getragen werden.

Bildungsurlaub wird in 14 Bundesländern gewährt und richtet sich nach dem Arbeitsort der Arbeitnehmer*innen. Es gibt kein Bildungsurlaubsgesetz in Bayern und Sachsen.

Tipp: Eine Über­sicht zum Thema Bildungsurlaub in Deutschland findest du hier: Infoweb Weiterbildung

Es ist möglich, fünf Tage pro Jahr für Weiterbildungsangebote zu nutzen. Häufig besteht die Möglichkeit, diesen Anspruch auf das darauffolgende Jahr zu übertragen, was zu einer zusammenhängenden Nutzbarkeit von zehn Tagen führen kann.

Je nach Bundesland müssen Arbeitnehmer*innen ihren Bildungsurlaub spätestens neun bis vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Dem Antrag muss die Bestätigung des Weiterbildungsanbieters beigefügt werden, dass die Weiterbildung als Bildungsurlaub anerkannt ist. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub im Falle wichtiger betrieblicher Gründe ablehnen.

2. Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung, die es einer Person ermöglicht, eine bestimmte Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme zu finanzieren. Er wird von öffentlichen oder privaten Institutionen ausgestellt und kann für Weiterbildungen verwendet werden. Der Gutschein deckt die Kosten der Bildungsmaßnahme und kann bei anerkannten Bildungseinrichtungen eingelöst werden.

Ein Bildungsgutschein wird an Personen ausgegeben, die arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitssuchend sind oder eine Weiterbildung zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes oder zur beruflichen Eingliederung benötigen.

 

Um den Bildungsgutschein zu erhalten, wende dich an die Arbeitsagentur. Es folgt ein Beratungsgespräch, in dem die Notwendigkeit der Bildungsmaßnahme geprüft wird.

Tipp: Eine gründliche Vorbereitung ist wichtig, da du dem*der Berater*in plausibel darlegen musst, warum die Bildungsmaßnahme eine Förderung verdient.

3. Weiterbildungsstipendium

Das Stipendienprogramm richtet sich an engagierte Berufstätige bis 24 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung und herausragenden beruflichen Leistungen. Die Altersgrenze kann bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden. Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer*innen, die nach ihrem Berufsabschluss mindestens 2 Jahre und 19 Stunden pro Woche berufstätig waren, Selbstständige, Studienanfänger*innen und Arbeitslose. Personen mit einem Hochschulabschluss sind in diesem Fall nicht antragsberechtigt.

Die Stipendiat*innen können innerhalb von drei Jahren bis zu 8.100 Euro für verschiedene Weiterbildungen erhalten. Die Eigenbeteiligung beträgt 10 Prozent. Gefördert werden Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Arbeitsmaterialien, Fahrtkosten zum Kursort und Unterkunft. Zusätzlich gibt es einen IT-Bonus in Höhe von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers.

4. Steuervorteile

In der Regel können Weiterbildungen in vollem Umfang (Teilnahmegebühren, Unterbringung, Bücher usw.) von der Steuer abgesetzt werden. Dies liegt daran, dass Weiterbildungen steuerlich als Fortbildung betrachtet werden, im Gegensatz zur Erstausbildung.

5. Übernahme der Weiterbildungskosten (Sponsoring)

In manchen Fällen übernehmen öffentliche oder freie Träger (bzw. Verwaltungsträger) die Weiterbildungskosten.