Hinweis zur Psychotherapieausbildung

Hinweis zur Psychotherapieausbildung

Nach der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes in Kraft gültig ab 1.9.2020 hat sich eine neue Situation ergeben, die unterschiedliche Auswirkungen auf Studierende mit Studienbeginn vor und nach dem 1.9.2020 hat.

Für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem 1.9.2020 aufgenommen haben:

Für Dich gilt bezüglich der Approbation eine Übergangsregelung, d.h. Du kannst innerhalb der nächsten 12 Jahre eine Approbation nach den alten Vorschriften erwerben. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Erwachsenenpsychotherapie und Kinder- und Jugendpsychotherapie. Die Auslegung der Zulassung obliegt dabei den Bundesländern, d.h. in den verschiedenen Bundesländern wird das Gesetz jeweils etwas unterschiedlich ausgelegt.

Absolvent*innen der DHGS wurden in verschiedenen Bundesländern für eine Ausbildung in einem Richtlinienverfahren zugelassen, z.B. in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Allerdings handelt es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen, sodass keine generelle Aussage getroffen werden kann. Unabhängig davon, in welchem Bundesland Du Deine Approbation absolvierst, kannst Du im Anschluss bundesweit arbeiten.

Für alle Studierenden, die ihr Studium nach dem 1.9.2020 aufgenommen haben:

Grundsätzlich gilt jetzt: Die Approbation erhalten die Studierenden, die sowohl ihren Bachelor als auch Master in Psychotherapie an einer Universität erwerben. Das bedeutet, ein Studium an einer Hochschule, Fachhochschule oder University of Applied Sciences kann aktuell nicht die Voraussetzungen für eine zukünftige Tätigkeit als Psychotherapeut*in schaffen.

Ein Studium an der DHGS kann deshalb nur indirekt zu einer Approbation führen: unsere Studierenden können im Anschluss an einer Universität einen weiteren Bachelor- bzw. Master-Abschluss erwerben und sich ihre Leistungen entsprechend der Bologna-Regelungen zu einem Großteil anrechnen lassen. Die Prüfung der Anrechenbarkeit von Leistungen geht dabei von der anrechnenden Universität aus. Da unsere Studiengänge vom Berufsverband anerkannt sind, ist allerdings von einer hohen Übereinstimmung und Anrechnung auszugehen.

Aber auch wenn Du Dich gegen diesen Weg entscheidest, bist Du mit einem Abschluss von der DHGS gut für das spannende und wachsende Feld der klinischen Psychologie gerüstet: So ist es beispielsweise mit unserem Masterabschluss möglich, Ausbildungen in anderen Therapieverfahren zu absolvieren, die nicht zur Approbation führen, z.B. in Gesprächspsychotherapie, Körpertherapie oder Familientherapie. Zudem kannst Du Dich auch spezifisch im Bereich der Suchttherapie weiterbilden. Durch unsere speziellen und interessanten Schwerpunkten, aus denen Du in Deinem Bachelor- und Masterstudium an der DHGS wählen kannst, erhältst Du Expertise in vielen zukunftsweisenden Gebieten.

Alle Studiengänge und Schwerpunkte aus dem Fachbereich Psychologie

Psychologin berät Klientin

­Angewandte Psychologie
Bachelor of Science

Beratungspsychologie
Bachelor of Science

Kindheitspädagogin spielt mit Kind.

Kinder- und Jugendpsychologie
Bachelor of Science

Klinische Psychologie
Bachelor of Science

Therapiesitzung für Suchterkrankungen.

Suchtpsychologie
Bachelor of Science

Zwei Frauen im Beratungsgespräch

Angewandte Psychologie
Master of Science

Klinische Psychologie
Master of Science

Zwei Männer reden freundlich miteinander

Positive Psychologie
Master of Science

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